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700.7 OVBRGOOTRCROTRGROOVBRGTRCTRG CH-ZH

Art. 9 : Organisationsverordnung des Baurekursgerichts (OV BRG)

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Art. 9

1 Die Kanzleichefin oder der Kanzleichef bereitet alle Ge-

schäfte des Plenums, der Präsidentenkonferenz und der Gerichtsleitung

vor.

2 Sie oder er organisiert und leitet die Kanzlei und ist insbesondere

verantwortlich für

a. Personalrekrutierung und -administration,

b. Finanzplanung und Rechnungswesen,

c. EDV, Präjudiziensammlung, Bibliothek, Dokumentation und Archi-

vierung,

d. Website und Publikation von Entscheiden.

3 Sie oder er koordiniert die Arbeit des juristischen Personals ins-

besondere im Bereich der Verfahrensleitung.

4 Sie oder er entscheidet über die Verwendung des Budgets.

5 Sie oder er kann einzelne Geschäftsbereiche ihren oder seinen

Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Gruppenleiterinnen und Grup-

penleitern oder andern Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschrei-

bern übertragen.

1. 1. 11 - 71

3

700.7

Organisationsverordnung des Baurekursgerichts (OV BRG)

2. Abschnitt: Abteilungen sowie Richterinnen und Richter

Abteilungs-

präsidentinnen

und Abteilungs-

präsidenten

Einzelrichter-

innen und

Einzelrichter

Ersatz-

mitglieder

Gemeinsame

Bestimmung

Verteilung der

Geschäfte

Spruchkörper

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