Art. 9 : Organisationsverordnung des Baurekursgerichts (OV BRG)
Art. 9
1 Die Kanzleichefin oder der Kanzleichef bereitet alle Ge-
schäfte des Plenums, der Präsidentenkonferenz und der Gerichtsleitung
vor.
2 Sie oder er organisiert und leitet die Kanzlei und ist insbesondere
verantwortlich für
a. Personalrekrutierung und -administration,
b. Finanzplanung und Rechnungswesen,
c. EDV, Präjudiziensammlung, Bibliothek, Dokumentation und Archi-
vierung,
d. Website und Publikation von Entscheiden.
3 Sie oder er koordiniert die Arbeit des juristischen Personals ins-
besondere im Bereich der Verfahrensleitung.
4 Sie oder er entscheidet über die Verwendung des Budgets.
5 Sie oder er kann einzelne Geschäftsbereiche ihren oder seinen
Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Gruppenleiterinnen und Grup-
penleitern oder andern Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschrei-
bern übertragen.
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700.7
Organisationsverordnung des Baurekursgerichts (OV BRG)
2. Abschnitt: Abteilungen sowie Richterinnen und Richter
Abteilungs-
präsidentinnen
und Abteilungs-
präsidenten
Einzelrichter-
innen und
Einzelrichter
Ersatz-
mitglieder
Gemeinsame
Bestimmung
Verteilung der
Geschäfte
Spruchkörper