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700.6 BVV CH-ZH

Art. 2e : Bauverfahrensverordnung (BVV)

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Art. 2e

58 Muss ein Bewilligungsverfahren durchgeführt werden, teilt

die örtliche Baubehörde dies innert 30 Tagen nach Einreichung der Mel-

dung elektronisch über die Plattform mit. Andernfalls darf das Projekt

ausgeführt werden.

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Bauverfahrensverordnung (BVV)

700.6

III.43 Baugesuch

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