700.6
BVV
CH-ZH
Art. 2e : Bauverfahrensverordnung (BVV)
Art. 2e
58 Muss ein Bewilligungsverfahren durchgeführt werden, teilt
die örtliche Baubehörde dies innert 30 Tagen nach Einreichung der Mel-
dung elektronisch über die Plattform mit. Andernfalls darf das Projekt
ausgeführt werden.
4
Bauverfahrensverordnung (BVV)
700.6
III.43 Baugesuch