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700.6 BVV CH-ZH

Art. 2a : Bauverfahrensverordnung (BVV)

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Art. 2a

55 1 Der Meldepflicht unterliegen unter Vorbehalt von Abs. 2

a. Solaranlagen auf Dächern, soweit sie nach Art. 32 a der Raumpla-

nungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV)11 genügend angepasst

sind,

b. Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen, wenn sie nach dem Stand

der Technik reflexionsarm ausgeführt werden, kompakt angeordnet

sind, parallel zur Fassade verlaufen, nicht über die Fassadenfläche

hinausragen und diese im rechten Winkel um höchstens 20 cm über-

ragen,

c. freistehende Solaranlagen in Bauzonen bis zu einer Fläche von

20 m²,

d. Solaranlagen in Industrie- und Gewerbezonen auf Dächern, auch

wenn sie nicht nach Art. 32 a RPV genügend angepasst sind,

e. Solaranlagen an Fassaden sowie freistehende Solaranlagen in In-

dustrie- und Gewerbezonen,

f. innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen,

g. aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volu-

men von 2 m³ nicht überschreiten,

h. Erdwärmesonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden

Erdwärmesonden mindestens 2,5 m Grenzabstand aufweisen und

nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen; vorbehalten

bleibt in jedem Fall die gewässerschutzrechtliche Bewilligung,

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Bauverfahrensverordnung (BVV) 700.6

i. Anschlüsse an ein Fernwärmenetz, wenn dieses die Voraussetzun-

gen gemäss § 47 g der Besonderen Bauverordnung I vom 6. Mai 19814

erfüllt,

j. öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge an beste-

henden Fahrzeugabstellplätzen.

2 Bewilligungspflichtig sind sämtliche Solaranlagen und aussen auf-

gestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich

eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich

einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

BRGE.II.Nrn.0164.01 · zh (§ 2a lit. a BVV)
Appeal Regarding Denial of Solar Panel Installation on Protected Barn Roof
This provision establishes the requirement for a building permit for solar installations on roofs in construction and agricultural zones under protection orders, making the project subject to authorization.