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700.5 BTVOTFRTSA CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung (BTV)

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Art. 6

Das AWEL kann eine Ausnahme von der Bahntransport-

pflicht bewilligen, wenn die Bauherrin oder der Bauherr nachweist,

dass innerhalb eines zumutbaren Zeitraums trotz rechtzeitiger Bestel-

lung keine oder ungenügende Bahntransportkapazitäten verfügbar sind.

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