700.5
BTVOTFRTSA
CH-ZH
Art. 6 : Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung (BTV)
Art. 6
Das AWEL kann eine Ausnahme von der Bahntransport-
pflicht bewilligen, wenn die Bauherrin oder der Bauherr nachweist,
dass innerhalb eines zumutbaren Zeitraums trotz rechtzeitiger Bestel-
lung keine oder ungenügende Bahntransportkapazitäten verfügbar sind.