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700.4 VERVODZCOSAE CH-ZH

Art. 7 : Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)

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Art. 7

Sind die Notzufahrt oder die Verkehrssicherheit trotz Erfül- c. erhöhte

lung der technischen Anforderungen gemäss Anhängen 1–6 nicht ge- Anforderungen

währleistet, können erhöhte Anforderungen gestellt werden

a. aufgrund besonderer topografischer Verhältnisse oder der ortsbau-

lichen Situation,

b. bei Einmündungen von Flurwegen oder bei Ausfahrten von land-

wirtschaftlichen Betrieben,

c. bei Schulwegen oder stärkerem Fussgänger- oder Veloverkehr.

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