700.4
VERVODZCOSAE
CH-ZH
Art. 1 : Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
Art. 1
Diese Verordnung regelt
a. die technischen Anforderungen an die Ausgestaltung der Strassen
der Feinerschliessung als Zufahrten,
b. die technischen Anforderungen an Ausfahrten und die zulässigen
Auswirkungen der Nutzung von Grundstücken auf Strassen der Fein-
und Groberschliessung,
c. die Abstandsvorschriften von Mauern, Einfriedigungen und Pflan-
zen im Bereich von Strassen der Fein- und Groberschliessung.
Gegenstand