700.3
SGVRUS
CH-ZH
Art. 19 : Sondergebrauchsverordnung (SGV)
Art. 19
Der vorzeitige Entzug einer Bewilligung begründet nur unter II. Schaden-
den Voraussetzungen und nach den Regeln des Enteignungsrechts einen ersatz
Anspruch auf Entschädigung.