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700.3 SGVRUS CH-ZH

Art. 19 : Sondergebrauchsverordnung (SGV)

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Art. 19

Der vorzeitige Entzug einer Bewilligung begründet nur unter II. Schaden-

den Voraussetzungen und nach den Regeln des Enteignungsrechts einen ersatz

Anspruch auf Entschädigung.

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