700.211
WDVNIT
CH-ZH
Art. 7 : Wärmedämmvorschriften (WDV)
Art. 7
Luftkanäle, Rohre und Geräte von Lüftungs- und Klimaanla-
gen müssen je nach Temperaturdifferenz im Auslegungsfall und λ-Wert
des Dämmmaterials gemäss Norm SIA 382/1:2014 Ziff. 5.9 gegen Wärme-
übertragung (Wärmeverlust und Wärmeaufnahme) geschützt werden.
In begründeten Fällen wie z. B. bei kurzen Leitungsstücken, Kreuzun-
gen, Wand- und Deckendurchbrüchen, wenig benutzten Leitungen mit
Klappen im Bereich der thermischen Hülle sowie bei Platzproblemen
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Wärmedämmvorschriften (WDV)
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bei Ersatz und Erneuerungen können die Dämmstärken verringert wer-
den.
3. Wärmebedarf bei Neubauten