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700.211 WDVNIT CH-ZH

Art. 7 : Wärmedämmvorschriften (WDV)

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Art. 7

Luftkanäle, Rohre und Geräte von Lüftungs- und Klimaanla-

gen müssen je nach Temperaturdifferenz im Auslegungsfall und λ-Wert

des Dämmmaterials gemäss Norm SIA 382/1:2014 Ziff. 5.9 gegen Wärme-

übertragung (Wärmeverlust und Wärmeaufnahme) geschützt werden.

In begründeten Fällen wie z. B. bei kurzen Leitungsstücken, Kreuzun-

gen, Wand- und Deckendurchbrüchen, wenig benutzten Leitungen mit

Klappen im Bereich der thermischen Hülle sowie bei Platzproblemen

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Wärmedämmvorschriften (WDV)

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bei Ersatz und Erneuerungen können die Dämmstärken verringert wer-

den.

3. Wärmebedarf bei Neubauten

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