Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.211 WDVNIT CH-ZH

Art. 12 : Wärmedämmvorschriften (WDV)

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Art. 12

Verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten an Neubauten b. bei neuen

gelten als dem Energiesparen dienend, wenn der Heizwärmebedarf des Bauten

zugehörigen Gebäudes ohne den Wintergarten mindestens 10% tiefer

liegt, als gemäss § 2 Abs. 1 lit. b verlangt wird.

1 OS 77, 384; ABI 2022-06-10.

2 Inkrafttreten: 1. September 2022.

3 LS 700.2.

4 LS 700.21.

5 LS 730.1.

1.10.22-118

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