Art. 10 : Wärmedämmvorschriften (WDV)
Art. 10
1 Die Anforderung gemäss § 11 Abs. 4 EnerG ist erfüllt, wenn Standard-
eine der Standardlösungen (SL) fachgerecht ausgeführt wird
SL Bezeichnung
Gebäudekategorie
Beschreibung
1 Thermische Solaranlage
I-XII
Solaranlage für Heizung
und/oder Warmwasser mit
einer Aperturfläche von
mindestens 2% der EBF
2 Holzfeuerung als Hauptwärme- I-XII
erzeugung
3 Wärmepumpe mit Erdsonde,
Wasser oder Aussenluft
I-XII
4 mit Erdgas angetriebene
Wärmepumpe
I-XII
5 Fernwärmeanschluss
I-XII
6 Wärmekraftkopplung
I-XII
7 Warmwasserwärmepumpe
mit Photovoltaikanlage
I, II, IV, VI,
VIII, XI, XII
8 Ersatz der Fenster entlang der I-XII
thermischen Gebäudehülle
lösungen
Wärme-
erzeugerersatz
Holzfeuerung als Haupt-
wärmeerzeuger und ein
Anteil an erneuerbarer
Energie für Warmwasser
elektrisch angetriebene
Wärmepumpe für Heizung
und Warmwasser ganz-
jährig
für Heizung und Warm-
wasser ganzjährig,
entweder monovalent oder
bivalent mit mindestens
50% des Leistungsbedarfs
und einem Wirkungsgrad
von mindestens 120%
Anschluss an ein Netz mit
Wärme aus KVA, ARA oder
erneuerbaren Energien
elektrischer Wirkungsgrad
mindestens 25% und für
mindestens 60% des
Wärmebedarfs für Heizung
und Warmwasser
Wärmepumpenboiler
und Photovoltaikanlage
mit mindestens 5 Wp pro
m² EBF
U-Wert Glas neue Fenster
0,7 W/(m²·K) und U-Wert
bestehende Fenster
≥ 2,0 W/(m²·K)
1.10.22-118
7
700.211
Wärmedämmvorschriften (WDV)
SL
Bezeichnung
Gebäudekategorie
Beschreibung
9
Wärmedämmung von Fassade
und/oder Dach
I-XII
U-Wert neue Fassade/
Dach/Estrichboden
≤ 0,20 W/(m²·K),
Fläche mindestens 0,5 m²
pro m² EBF und U-Wert
bestehende Fassade/
Dach/Estrichboden
≥ 0,6 W/(m²·K)
10
Grundlast-Wärmeerzeuger
erneuerbar mit bivalent
betriebenem fossilem
Spitzenlastkessel
I-XII
Mit erneuerbaren Energien
betriebener automatischer
Grundlast-Wärmeerzeuger
für Heizung und Warm-
wasser ganzjährig mit
einer Wärmeleistung von
mindestens 25% der im
Auslegungsfall notwendi-
gen Wärmeleistung
ergänzt mit fossilem
Brennstoff bivalent
betriebenem Spitzenlast-
Wärmeerzeuger
11
Kontrollierte Wohnungslüftung
(KWL)
I-II
Neu-Einbau einer kontrol-
lierten Wohnungslüftung
mit Wärmerückgewinnung
und einem WRG-Wirkungs-
grad von mindestens 70%
2 Weicht die individuelle Nutzung wesentlich von den Standardnut-
zungen I-XII gemäss Norm SIA 380/1 ab, kann anstelle der Umsetzung
einer Standardlösung gemäss Abs. 1 eine Verbrauchsminderung von
10% nachgewiesen werden.
Ausnützungs-
befreiung für
Wintergarten
a. bei bestehen-
den Bauten
5. Ausnützungsbefreiung für Wintergarten