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Art. 7 : Besondere Bauverordnung I (BBV I)

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Art. 7

48 Die Baudirektion wird in den Belangen der Privaten Kont- C. Kommission

rolle von einer Kommission beraten, der auch Vertreter von Gemein-

den, Berufsverbänden und gewerblichen Fachverbänden angehören.

Die Baudirektion bestellt die Kommission.

II. Teil: Hygiene

1. Abschnitt: Anforderungen 29

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