Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.21 BBVIOSCI CH-ZH

Art. 48a : Besondere Bauverordnung I (BBV I)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (91 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 48a

43 Die aufgrund einer Verbrauchsanalyse zu realisierenden Gross-

Massnahmen sind für Grossverbraucher zumutbar, wenn sie dem Stand

der Technik entsprechen sowie über die Nutzungsdauer der Investition

wirtschaftlich und nicht mit wesentlichen betrieblichen Nachteilen ver-

bunden sind.

Gross-

verbraucher65

A. Zumutbare

Massnahmen79

← Art. 48 Besondere Bauverordnung I (BBV I) Art. 48b →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →