700.21
BBVIOSCI
CH-ZH
Art. 47n : Besondere Bauverordnung I (BBV I)
Art. 47n
78 Ein Aufschub gemäss § 11 b Abs. 1 EnerG wird gewährt Härtefall
für selbstgenutztes Eigentum, wenn eine Finanzierung der erforder- gemäss § 11 b
lichen Zusatzinvestitionen mit Fremdkapital oder durch Dritte zu markt-
üblichen Bedingungen nicht möglich ist.
EnerG