700.21
BBVIOSCI
CH-ZH
Art. 33a : Besondere Bauverordnung I (BBV I)
Art. 33a
29 Die Kontrollen gemäss dieser Verordnung werden im
Hauskontrollheft eingetragen, in das die Behörden jederzeit Einblick
nehmen können.
Öffentlich
zugängliche
Bauten und
Anlagen; Wohn-
und Geschäfts-
häuser
VI. Teil: Behindertengerechtes Bauen55