700.21
BBVIOSCI
CH-ZH
Art. 19e : Besondere Bauverordnung I (BBV I)
Art. 19e
74 1 Das AWEL ist die kantonale Fachstelle für Radon. Es
a. sorgt für die Durchführung von Radonmessungen nach Art. 164
Abs. 1-3 Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV)15,
b. ordnet Radonsanierungen nach Art. 166 Abs. 2 und 3 StSV15 an.
2 Das Amt für Wirtschaft (AWI)85 ist zuständig bei Industrie- und
Gewerbebetrieben, die dem Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 unter-
stehen. Das AWEL unterstützt das AWI85 beim Vollzug.