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Art. 19e : Besondere Bauverordnung I (BBV I)

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Art. 19e

74 1 Das AWEL ist die kantonale Fachstelle für Radon. Es

a. sorgt für die Durchführung von Radonmessungen nach Art. 164

Abs. 1-3 Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV)15,

b. ordnet Radonsanierungen nach Art. 166 Abs. 2 und 3 StSV15 an.

2 Das Amt für Wirtschaft (AWI)85 ist zuständig bei Industrie- und

Gewerbebetrieben, die dem Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 unter-

stehen. Das AWEL unterstützt das AWI85 beim Vollzug.

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