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700.2 ABVOGCREG CH-ZH

Art. 8 : Allgemeine Bauverordnung (ABV)

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Art. 8

14, 16 Für die Bemessung der Arealfläche gelten sinngemäss die Messweise

entsprechenden Bestimmungen über die anrechenbare Grundstücks-

fläche für Nutzungsziffern.

III. Die Nutzungsziffern (§§ 254 ff. PBG)

1. Die Ausnützungsziffer (§ 255 Abs. 4 PBG)14

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