700.2
ABVOGCREG
CH-ZH
Art. 3 : Allgemeine Bauverordnung (ABV)
Art. 3
Ausstattungen sind Nebeneinrichtungen zu Bauten und An-
lagen, wie Spielplätze, Ruheplätze, Lärmwälle, Fahrzeugabstellplätze
und innere Zufahrten.