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700.2 ABVOGCREG CH-ZH

Art. 255 : Allgemeine Bauverordnung (ABV)

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Art. 255

DG

VG

150m²

DG

max. 150m²

VG

150m²

VG

300m²

UG

UG

max. 150m² Keller

zulässig 300m² anrechen -

bare Wohnfläche

(DG und UG nicht an -

rechenbar)

zulässig 300m² anrechen -

bare Wohnfläche auf 1 VG

(je max. 150m² im DG und UG

nicht anrechenbar)

Die Freiflächenziffer

Berechnung der Freiflächenziffer (FZ)

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