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700.1 PBGLATC CH-ZH

Art. 64 : Planungs und Baugesetz (PBG)

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Art. 64

1 Unter Vorbehalt von Absatz 4 steht der Gemeinde oder dem Kanton an Grundstücken und Grundstückteilen in der Freihalte- oder Erholungszone zu den Bedingungen des jeweiligen Käufers ein unbefristetes, in jedem Verkaufsfall gültiges gesetzliches Vorkaufs- recht zu, das vertraglichen Vorkaufsrechten vorgeht. Es ist im Grund- buch anzumerken.27

2 Das Vorkaufsrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn

a.27 der Grundstückteil in der Freihalte- oder Erholungszone zum Umschwung eines überbauten Grundstücks gehört und zusam- men mit diesem erworben wird;

b. der Erwerber das Grundstück selbst landwirtschaftlich bewirt-

schaften will. Der Gemeinde steht jedoch ein auf zehn Jahre seit Übertragung des Eigentums befristetes Kaufsrecht zu den Bedin- gungen des seinerzeitigen Kaufvertrags zu, das ausgeübt werden kann, wenn der Erwerber oder seine Erben die landwirtschaft- liche Bewirtschaftung nicht weiterführen; es ist im Grundbuch anzumerken.

3 Das Vorkaufsrecht ist innert drei Monaten seit der dem Grund- buchverwalter obliegenden Mitteilung des Verkaufs auszuüben.

4 Das Vorkaufsrecht gilt auch für übergeordnete Freihaltezonen. An Grundstücken in der Erholungszone ist nur die Gemeinde zum Vorkauf berechtigt.26

5 Können sich die Berechtigten über die Ausübung des Vorkaufs- rechts nicht einigen, geht das Recht des für den Erlass der Zone zuständigen Gemeinwesens vor.26

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Planungs- und Baugesetz (PBG)

IV. Die Reservezone

700.1

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

BRGE.III.Nr.0076.20 · zh (§ 64 Abs. 2 lit. b PBG)
Municipality's Right of First Refusal on Composite Property Transfer Upheld
The appellant relied on this exclusion criterion to argue that no right of first refusal existed due to the intended land use, which the court rejected.
BRGE.III.Nr.0076.20 · zh (§ 64 Abs. 3 PBG)
Municipality's Right of First Refusal on Composite Property Transfer Upheld
This provision dictates the deadline for exercising the right of first refusal, which was a central point of contention, confirmed to be observed.
BRGE.III.Nr.0076.20 · zh (§ 64 PBG)
Municipality's Right of First Refusal on Composite Property Transfer Upheld
The existence of the legal right of first refusal (Vorkaufsrecht) according to this provision was the central issue whose exercise was confirmed by the original decision and upheld/discussed during the appeal.