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Art. 306 : Planungs und Baugesetz (PBG)

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Art. 306

Küchen dürfen ohne Abtrennung mit Wohnräumen verbun-

den sein, wenn sie den Erfordernissen eines wirksamen Brandschutzes

entsprechen und mit einwandfreien Lüftungsanlagen ausgerüstet sind.

E. Wiederaufbau zerstörter Gebäude

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VB.2021.00729 · zh (§ 306 PBG)
Building Permit Denial Upheld Due to Lack of Legal Kitchen Facilities
The court used this provision to define what constitutes a 'kitchen' for the purpose of qualifying the unit as a dwelling.