Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.1 PBGLATC CH-ZH

Art. 23 : Planungs und Baugesetz (PBG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (371 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23

1 Im Landschaftsplan sind, soweit von kantonaler Bedeu-

tung, zu bezeichnen:27

a. das Landwirtschaftsgebiet mit jenen Flächen, die sich für die

landwirtschaftliche Nutzung eignen oder die im Gesamtinteresse

landwirtschaftlich genutzt werden sollen; als landwirtschaftliche

Nutzung gelten auch der Reb-, der Obst- und der Gartenbau,

b. das Forstgebiet mit den der Forstgesetzgebung unterstehenden

Wäldern und den zur Aufforstung bestimmten Flächen,

с. das Erholungsgebiet mit jenen Flächen, die der Erholung der Be-

völkerung dienen und bei denen dieser Zweck gegenüber andern

Nutzungen überwiegt,

d.27 die Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Objekte,

die aus Gründen des Natur- und Heimatschutzes erhalten oder

wiederhergestellt werden sollen und nicht vom Siedlungsplan

erfasst sind,

e. das Trenngebiet mit jenen Flächen, die zur Gliederung und Tren-

nung des Siedlungsgebiets unüberbaut bleiben sollen,

f. die Gebiete für Materialgewinnung und für Materialablagerung,

6

Planungs- und Baugesetz (PBG)

g.

700.1

das übrige Gebiet mit den Flächen, die keinem andern Gebiet zu-

geteilt sind.

2 Die bezeichneten Gebiete können sich überschneiden; ein solcher

Sachverhalt ist darzustellen.

← Art. 22 Planungs und Baugesetz (PBG) Art. 24 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VB.2006.00133 · zh (§ 23 PBG)
Judicial Review of Municipal Zoning for Golf Course Development
Used to consider the arguments concerning the need for an on-site inspection.
VB.2013.00748 · zh (§ 23 Abs. I lit. c PBG)
Zoning Plan Amendment for Hill Summit Challenged Over Nature Protection and Setback Violations
Cited as an applicable legal norm, relevant to the zoning/planning aspects reviewed.