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700.1 PBGLATC CH-ZH

Art. 18 : Planungs und Baugesetz (PBG)

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Art. 18

1 Die Richtplanung soll die räumlichen Voraussetzungen für

die Entfaltung des Menschen und für die Erhaltung der natürlichen

Lebensgrundlagen schaffen oder sichern sowie der Bevölkerung der

verschiedenen Kantonsteile in der Gesamtwirkung räumlich möglichst

gleichwertige Lebensbedingungen gewähren.

2 Insbesondere ist anzustreben, dass27

a. die natürlichen Grundlagen des menschlichen Lebens, wie Boden,

Wasser, Luft und Energie, sparsam beansprucht und vor Beein-

trächtigungen geschützt werden,

b. die überbaubaren Gebiete haushälterisch, ökologisch und ökono-

misch ausgewogen genutzt werden,

c. die Qualität der Siedlungen verbessert wird,

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Planungs- und Baugesetz (PBG)

700.1

d. neben den Städten Zürich und Winterthur weitere gut erschlossene

und mit übergeordneten öffentlichen und privaten Diensten aus-

gestattete Schwerpunkte der Besiedlung entstehen können,

e. die Siedlungsgebiete gegen nachteilige Umwelteinflüsse abgeschirmt,

vorhandene Belastungen abgebaut und eine soziale Durchmischung

ermöglicht werden,

f. die Siedlungsgebiete mit genügend erreichbaren öffentlichen und

privaten Diensten für Versorgung, Fürsorge, Kultur, Bildung und

Naherholung ausgestattet werden können,

g. die für eine ausgewogene wirtschaftliche und siedlungspolitische

Entwicklung des Kantons erforderlichen Flächen für Wohnen

und Arbeiten sichergestellt werden,

h. der Landwirtschaft genügende Flächen geeigneten Kulturlandes

erhalten bleiben,

i. See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Be-

gehung erleichtert werden,

k. vielfältige, unter sich zusammenhängende Lebensräume erhalten

und geschaffen werden,

l. schutzwürdige Landschaften sowie andere Objekte des Natur- und

Heimatschutzes vor Zerstörung oder Beeinträchtigung bewahrt

werden,

m. die für die Erholung der Bevölkerung nötigen Gebiete dauernd

zur Verfügung stehen,

n. die Siedlungsgebiete durch leistungsfähige öffentliche Verkehrs-

mittel und Strassen erschlossen werden,

0.69 der Ausstoss von Treibhausgasen vermieden wird und die nach-

teiligen Folgen der Klimaerwärmung möglichst gering sind.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)

VB.2019.00813 · zh (§ 18 Abs. I PBG)
Building Authority Standing to Appeal Revocation of Building Permit for Listed Farmhouse Renovation
This provision is cited in connection with the judgment on the building permit appeal.
VB.2019.00813 · zh (§ 18 Abs. II lit. l PBG)
Building Authority Standing to Appeal Revocation of Building Permit for Listed Farmhouse Renovation
This provision is cited in connection with the judgment on the building permit appeal.
VB.2018.00564 · zh (§ 18 Abs. II PBG)
Rezoning for Block Edge Preservation Upheld
Cited in the dispositive as it relates to the revision of zoning plans and the considerations for such revisions.
VB.2012.00609 · zh (§ 18 lit. i PBG)
Lake Pier Construction Approval
Cited in relation to planning and building law, likely concerning aspects of the construction or its impact.
BRKE.III.Nrn.0057.0 · zh (§ 18 Abs. 2 lit. l PBG)
Private Property Owners Not Directly Bound by Heritage Inventories
This provision sets out the aim that landscapes and heritage protection objects should be preserved from destruction or impairment.
VB.2018.00564 · zh (§ 18 Abs. II PBG)
Property Owner Challenge to Zoning Reclassification Based on Federal Inventory Standards
This provision was cited in the list of legal norms considered in the decision.