700.1
PBGLATC
CH-ZH
Art. 112 : Planungs und Baugesetz (PBG)
Art. 112
1 Innerhalb der Ski- und Schlittellinien sind Bauten, An- Rechts-
lagen und Bewirtschaftungen unzulässig, die dem Zweck dieser Linien wirkungen
widersprechen.
2 Aufwendungen aus der Hagräumungspflicht und Schäden aus der
Benützung der Abfahrten sind zu ersetzen.