Gegenrechtserklärung des Regierungsrates über die Befreiung von Zuwendungen an Institutionen mit besonderen Zwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika
Gesetzestext (1 Artikel)
673.11
Gegenrechtserklärung des Regierungsrates
über die Befreiung von Zuwendungen
an Institutionen mit besonderen Zwecken
in den Vereinigten Staaten von Amerika
(vom 25. Juni 1953)1
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 18 des Steuergesetzes2 und im Hinblick auf das durch die
Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistete
Gegenrecht,
beschliesst
Zuwendungen an Personenverbindungen, Stiftungen und Anstal-
ten, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben und
nach ihren Statuten gemeinnützige, wohltätige, kirchliche, wissenschaft-
liche oder künstlerische Zwecke verfolgen, sind, soweit die Zuwendun-
gen für diese Zwecke bestimmt sind, von der Erbschafts- und Schen-
kungssteuer befreit.
1 OS 39, 334 und GS IV, 543.
2 Heute: Steuergesetz (StG) vom 8. Juni 1997 (LS 631.1).
1.10.15 -90
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