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672.623 CH-ZH

Vereinbarung zwischen dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg und dem Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts und Schenkungssteuer

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

672.623

Vereinbarung

zwischen dem Staatsrat der Republik

und des Kantons Neuenburg

und dem Regierungsrat des Kantons Zürich

betreffend Befreiung von Zuwendungen

von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

(vom 13./25. Oktober 1960)1

Der Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg und der

Regierungsrat des Kantons Zürich erklären, gegenseitig Vermögens-

zuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun-

gen an den Staat und seine Anstalten, an die Gemeinden und ihre

Anstalten sowie an private Institutionen gemeinnützigen oder wohl-

tätigen Charakters von der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder

deren entsprechenden Abgaben zu befreien.

Die vorliegende Vereinbarung ist nicht anwendbar, wenn und inso-

weit als der Erblasser ausdrücklich die Bezahlung von Erbschaftssteuern

nicht dem Empfänger der Vermögenszuwendung, sondern den gesetz-

lichen oder eingesetzten Erben auferlegt hat.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Februar 1960 in Kraft.

Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kün-

digungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung

zurückzutreten.

1 OS 40, 1058 und GS IV, 541.

1. 1. 16-91

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