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672.612 CH-ZH

Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts und Schenkungssteuer

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Gegenrechtserklärung

zwischen dem Regierungsrat

des Kantons Basel-Landschaft und dem

Regierungsrat des Kantons Zürich

über die Befreiung von der Erbschafts-

und Schenkungssteuer

(vom 25. Januar / 7. Februar 1952)¹

672.612

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Zürich erklä-

ren, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an

die Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit

öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erb-

schafts- und Schenkungssteuer zu befreien.

Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer

Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Verein-

barung zurückzutreten.

1 OS 39, 11 und GS IV, 529.

1. 1. 16-91

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