672.612
CH-ZH
Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts und Schenkungssteuer
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. : Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts und Schenkungssteuer
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Gegenrechtserklärung
zwischen dem Regierungsrat
des Kantons Basel-Landschaft und dem
Regierungsrat des Kantons Zürich
über die Befreiung von der Erbschafts-
und Schenkungssteuer
(vom 25. Januar / 7. Februar 1952)¹
672.612
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Zürich erklä-
ren, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an
die Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit
öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erb-
schafts- und Schenkungssteuer zu befreien.
Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer
Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Verein-
barung zurückzutreten.
1 OS 39, 11 und GS IV, 529.
1. 1. 16-91
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