671.1
CH-ZH
Art. 2 : Konkordat zwischen den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
Art. 2
Die vorstehenden Bestimmungen sind verbindlich für die
Kantone und die in den Kantonen bestehenden steuerberechtigten
Selbstverwaltungskörper, wie Bezirke, Kreise und Gemeinden, und
die von ihnen erhobenen Steuern.