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671.1 CH-ZH

Art. 2 : Konkordat zwischen den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen

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Art. 2

Die vorstehenden Bestimmungen sind verbindlich für die

Kantone und die in den Kantonen bestehenden steuerberechtigten

Selbstverwaltungskörper, wie Bezirke, Kreise und Gemeinden, und

die von ihnen erhobenen Steuern.

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