Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
634.5 KWPEVOCPEOSOCTEM CH-ZH

Art. 3 : Kantonale Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (KWPEV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3

Die Amtshilfe der Gemeinden umfasst insbesondere

a. Ausfüllen und Weiterleiten der Hilfsblätter von Ersatzpflichtigen

gemäss den Weisungen des kantonalen Steueramtes,

b. Erteilung von Auskünften über die für die Veranlagung und den

Bezug erforderlichen Daten von Ersatzpflichtigen,

c. Meldung von Erbfällen an die Abteilung Wehrpflichtersatzverwal-

tung, sobald einem landesabwesenden Wehrpflichtigen aufgrund

amtlicher Inventarisation in der Schweiz liegendes Vermögen an-

fällt.

Amtshilfe der

Gemeinden

← Art. 2 Kantonale Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (KWPEV) Art. 4 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →