634.5
KWPEVOCPEOSOCTEM
CH-ZH
Art. 3 : Kantonale Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (KWPEV)
Art. 3
Die Amtshilfe der Gemeinden umfasst insbesondere
a. Ausfüllen und Weiterleiten der Hilfsblätter von Ersatzpflichtigen
gemäss den Weisungen des kantonalen Steueramtes,
b. Erteilung von Auskünften über die für die Veranlagung und den
Bezug erforderlichen Daten von Ersatzpflichtigen,
c. Meldung von Erbfällen an die Abteilung Wehrpflichtersatzverwal-
tung, sobald einem landesabwesenden Wehrpflichtigen aufgrund
amtlicher Inventarisation in der Schweiz liegendes Vermögen an-
fällt.
Amtshilfe der
Gemeinden