634.3
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Durchführung der Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Art. 3
1 Über die im Kanton Zürich eingereichten Anträge entschei- Entscheid
det das kantonale Steueramt.3
2 Bei gänzlicher oder teilweiser Abweisung des Antrages ist der
Entscheid kurz zu begründen.