634.3
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Durchführung der Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Art. 1
5 Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Dividen- Anwendbares
den, Zinsen, Lizenzgebühren, Dienstleistungserträgen und Renten wird Recht
nach Massgabe der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung und des Bundesrechts durchgeführt.