Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
634.2 CH-ZH

Art. 7 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7

Der Rückerstattungsanspruch für das dem Eintritt der Voll-

jährigkeit vorangegangene Fälligkeitsjahr ist vom Inhaber der elter-

lichen Gewalt geltend zu machen.

← Art. 6 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer Art. 8 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →