634.2
CH-ZH
Art. 6 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Art. 6
9
Eintritt der
Mündigkeit
Antrag
Zeitpunkt der
Verrechnung
a. Rückerstat-
tungsanspruch
gemäss Antrag
b. Änderung
gegenüber dem
Antrag auf
Rückerstattung
Rückerstattung
in bar