Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
634.2 CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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Art. 6

9

Eintritt der

Mündigkeit

Antrag

Zeitpunkt der

Verrechnung

a. Rückerstat-

tungsanspruch

gemäss Antrag

b. Änderung

gegenüber dem

Antrag auf

Rückerstattung

Rückerstattung

in bar

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