Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
634.2 CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5

8 Der Rückerstattungsanspruch wird mit den Staats- und Ge- Steuern zur

meindesteuern der mit dem Fälligkeitsjahr übereinstimmenden Steuer- Verrechnung

periode verrechnet.

1.1.17-95

1

634.2

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

← Art. 4 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →