634.2
CH-ZH
Art. 16 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Art. 16
8 Ist eine vorzeitige Rückerstattung gemäss Art. 29 Abs. 3 Grundsatz
VStG zulässig, erfolgt die Rückerstattung, vorbehältlich von § 18 Abs. 2,
in bar.
1. 1. 17-95
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634.2 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Zuständigkeit
Vollzug
Kürzungs-
verfahren