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634.2 CH-ZH

Art. 16 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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Art. 16

8 Ist eine vorzeitige Rückerstattung gemäss Art. 29 Abs. 3 Grundsatz

VStG zulässig, erfolgt die Rückerstattung, vorbehältlich von § 18 Abs. 2,

in bar.

1. 1. 17-95

3

634.2 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Zuständigkeit

Vollzug

Kürzungs-

verfahren

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