634.2
CH-ZH
Art. 14 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Art. 14
Über den Rückerstattungsanspruch kann ausnahmsweise Besonderer
auch ein besonderer Entscheid getroffen werden.
Entscheid
a. Vorbehalt
eines besonde-
ren Entscheids