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634.2 CH-ZH

Art. 14 : Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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Art. 14

Über den Rückerstattungsanspruch kann ausnahmsweise Besonderer

auch ein besonderer Entscheid getroffen werden.

Entscheid

a. Vorbehalt

eines besonde-

ren Entscheids

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