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Art. 32 : Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

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Art. 32

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verord-

nung über die Durchführung der direkten Bundessteuer vom 25. Mai

1994 aufgehoben.

← Art. 31 Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer Art. 34. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. →

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