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632.1 ESCHGLISD CH-ZH

Art. 2 : Erbschafts und Schenkungssteuergesetz (ESchG)

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Art. 2

1 Die Steuerpflicht besteht, wenn

a. der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton hatte oder der

Erbgang im Kanton eröffnet worden ist,

b. der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im

Kanton hat,

c. im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen über-

gehen.

2 Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ferner,

wenn im Kanton gelegenes bewegliches Vermögen übergeht, das nach

Staatsvertrag dem Betriebsstätte- oder dem Belegenheitsstaat zur

Besteuerung zugewiesen wird.

II. Anwendungs-

bereich

B. Objektive Steuerpflicht

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

SR.2006.00004 · zh (§ 2 Abs. II lit. c ESchG)
Inheritance Tax Trust Validity in Real Estate Dispute
This provision is explicitly cited in connection with the substantive reasoning leading to the dismissal of the appeal regarding inheritance tax liability.
SR.2006.00004 · zh (§ 2 Abs. II lit. c ESchG)
Heirship Trust Validity for Inheritance Tax Purposes
This provision is cited as a basis for the decision regarding the inheritance tax.