Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
631.51 OVKSTAOOFACOOUCIKStAUCI CH-ZH

Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA) (OVKSTA)

23 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (23)

Gesetzestext (23 Artikel)

Das kantonale Steueramt vollzieht die kantonalen und eid- Auftrag

genössischen Steuergesetze.

Das Steueramt ist wie folgt gegliedert

a. Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden,

b. Bereich Privatpersonen,

c. Bereich Unternehmen,

d. Bereich Recht und Gesetzgebung,

e. Bereich Ressourcen,

f. Stab.

Gliederung

Das Amt steht unter der Leitung der Chefin oder des Chefs Leitung

des Steueramtes.

B. Geschäftsleitung und Audit Committee

1 Die Chefin oder der Chef des Steueramtes und die direkt- Geschäfts-

unterstellten Bereichsleitenden gemäss § 2 sowie die Leiterin oder der leitung

Leiter des Stabs bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes.

2 Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des

Steueramtes bei der Geschäftsführung des Steueramtes.

Das Audit Committee erfüllt überwachende Aufgaben im Audit

Risikobereich und der Berichterstattung. Es wird dabei von der inter- Committee

nen Revision unterstützt.

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Interne

Revision

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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

Die interne Revision beaufsichtigt die Aufgabenerfüllung des

Steueramtes.

C. Zuständigkeiten

Bereich

Unternehmens-

entwicklung und

Gemeinden

a. Digital

Services

b. Gemeinden

c. Register

Bereich

Privatpersonen

a. Zürich Nord,

Zürich Süd und

Zürich City

b. Quellensteuer

Die Abteilung Digital Services gewährleistet den fachlichen

Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steuer-

amtes.

Die Abteilung Gemeinden erfüllt folgende Aufgaben

a. Aufsicht über die Gemeindesteuerämter gemäss § 110 StG,

b. Durchführung von Gemeindesteuerausscheidungen,

c. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Gemeindesteueraus-

scheidungen.

Die Abteilung Register erfüllt folgende Aufgaben

a. Führung des zentralen kantonalen Steuerregisters und des Treuhand-

registers, einschliesslich Sicherstellung der Datenkonsistenz im Aus-

tausch zwischen Kanton und Gemeinden und den verschiedenen IT-

Applikationen,

b. Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für juristische Per-

sonen,

c. Erfassung und Verteilung der ein- und ausgehenden Rechtsmittel.

Die Abteilungen Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City

erfüllen folgende Aufgaben

a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und

Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des

Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-

zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-

rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der

direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,

d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.

Die Abteilung Quellensteuer erfüllt folgende Aufgaben

a. Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme

des Steuerbezugs,

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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

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b. Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei

den Quellensteuern,

c. Entscheid über Einsprachen gegen die Festsetzung der Quellen-

steuern,

d. Einschätzung der nachträglich ordentlich zu veranlagenden Steuer-

pflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte

Bundessteuer,

e. Entscheid über Einsprachen gegen Einschätzungen zur nachträg-

lichen ordentlichen Veranlagung,

f. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-

rekursgericht hinsichtlich der Quellensteuern und hinsichtlich Ein-

schätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung,

g. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.

Die Abteilung Nachlass erfüllt folgende Aufgaben

a. Vertretung des Kantons bei der Inventarisation und Prüfung der

Inventare der Gemeindebehörden,

b. Einschätzung von verstorbenen Steuerpflichtigen und von deren

Ehegattinnen oder Ehegatten sowie von Erbengemeinschaften für

Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festset-

zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

c. Einschätzung der ergänzenden Vermögenssteuer bei mehreren

Steuerpflichtigen,

d. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-

zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

e. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-

rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der

direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,

f. Vollzug des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vom 28. Sep-

tember 19864 für die Finanzdirektion,

g. Entscheid über Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungs-

steuern,

h. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der

Erbschafts- und Schenkungssteuern,

i. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.

c. Nachlass

Die Abteilung Wertschriften erfüllt folgende Aufgaben: d. Wertschriften

a. Bewertung nicht kotierter Wertpapiere,

b. Ermittlung der Erträge und Steuerwerte von Wertpapieren sowie

Berechnung des Verrechnungssteueranspruchs in den zugewiese-

nen Fällen,

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631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

c. Rückerstattung der vom Bund erhobenen Steuern auf Erträgnissen

amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA),

d. Entscheid über die Anrechnung von auf Kapitalerträgen oder Lizen-

zen erhobenen ausländischen Steuern,

e. Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und -reglementen.

1 Die Abteilungen Bau, Dienstleistungen und Konsum erfül-

len folgende Aufgaben

a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und

Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des

Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-

zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-

rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der

direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,

d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.

2 Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen ob-

liegt der Abteilung Bau.

Die Abteilung Bücherrevision erfüllt folgende Aufgaben

a. Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren und

im Quellensteuerverfahren,

b. Einschätzung der von den Abteilungen zugewiesenen Steuerpflich-

tigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer

sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrech-

nungssteuer,

c. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-

zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,

d. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-

rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der

direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,

e. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.

Die Abteilung Rechtsdienst erfüllt folgende Aufgaben

a. Entscheid über Steuerbefreiungen,

b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Steuerbefreiungen,

c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der

Steuerbefreiungen,

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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

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d. Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung inter-

kantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit das

Steueramt dafür zuständig ist,

e. Vertretung des Kantons in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungs-

gericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeinde-

steuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,

vorbehältlich §§ 12 lit. h und 17 lit. c,

f. Vertretung des Steueramtes in Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen

das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen

Gemeindesteuerämter,

g. Entscheid über Gesuche um Akteneinsicht und Aktenherausgabe

sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amts-

geheimnis,

h. Entscheid über Rekurse betreffend Ausstellung von Steuerauswei-

sen,

i. Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des

Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale

Amtshilfe in Steuersachen obliegenden Aufgaben.

Die Abteilung Spezialdienst erfüllt folgende Aufgaben

a. Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterzie-

hungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und

der direkten Bundessteuer,

b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Nachsteuern und der

Steuerhinterziehung,

c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der

Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,

d. Einreichung von Strafanzeigen an die Strafuntersuchungsbehörden in

Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und

Vertretung des Kantons vor Strafuntersuchungsbehörden und Ge-

richten.

Die Abteilung Bezugsdienst erfüllt folgende Aufgaben

a. Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inkassoverfahren,

b. Durchführung von Sicherungsmassnahmen und Arrestverfahren für

die vom Kanton bezogenen Steuern,

c. Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

gemäss § 234 StG,

b. Spezialdienst

c. Bezugsdienst

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631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

d. Entscheid über Rekurse hinsichtlich des Bezugs der Staats- und

Gemeindesteuern,

e. Entscheid über den Steuererlass und -nachlass hinsichtlich der vom

Kanton bezogenen Steuern,

f. Entscheid über von Steuerpflichtigen erhobene Rekurse hinsicht-

lich des Erlasses der vom Kanton und von den Gemeinden bezo-

genen Steuern sowie Erhebung von Rekursen gegen Erlassent-

scheide der Gemeinden,

g. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Bussen wegen Ver-

letzung von Verfahrenspflichten und des Bezugs der vom Kanton

bezogenen Steuern,

h. Erlass von Haftungsverfügungen hinsichtlich der vom Kanton bezo-

genen Steuern.

Die Abteilung Rechnungswesen und Controlling nimmt die

Steuerverteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor.

Die Abteilung Steuerbezug erfüllt folgende Aufgaben

a. Eröffnung von Steuerveranlagungen der direkten Bundessteuer,

b. Bezug der direkten Bundessteuer und von allen weiteren Steuern,

für deren Bezug das Steueramt zuständig ist,

c. Bezug von Bussen wegen Steuerhinterziehung und Verletzung von

Verfahrenspflichten sowie von Verfahrenskosten,

d. Vertretung des Kantons in Inkassoverfahren, unter Vorbehalt von

Weitere Aufgaben und die Organisation der Bereiche und

Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsregle-

ment des Steueramtes.

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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes

D. Schlussbestimmung

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Die Finanzdirektion kann Aufgaben und Befugnisse der ein- Finanzdirektion

zelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und

ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.

1 OS 79, 177; Begründung siehe ABI 2024-04-12.

2 Inkrafttreten: 1. Juni 2024.

3 LS 631.1.

4 LS 632.1.

5 SR 651.1.

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