Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA) (OVKSTA)
Inhaltsübersicht (23)
Gesetzestext (23 Artikel)
Das kantonale Steueramt vollzieht die kantonalen und eid- Auftrag
genössischen Steuergesetze.
Das Steueramt ist wie folgt gegliedert
a. Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden,
b. Bereich Privatpersonen,
c. Bereich Unternehmen,
d. Bereich Recht und Gesetzgebung,
e. Bereich Ressourcen,
f. Stab.
Gliederung
Das Amt steht unter der Leitung der Chefin oder des Chefs Leitung
des Steueramtes.
B. Geschäftsleitung und Audit Committee
1 Die Chefin oder der Chef des Steueramtes und die direkt- Geschäfts-
unterstellten Bereichsleitenden gemäss § 2 sowie die Leiterin oder der leitung
Leiter des Stabs bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes.
2 Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des
Steueramtes bei der Geschäftsführung des Steueramtes.
Das Audit Committee erfüllt überwachende Aufgaben im Audit
Risikobereich und der Berichterstattung. Es wird dabei von der inter- Committee
nen Revision unterstützt.
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Interne
Revision
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
Die interne Revision beaufsichtigt die Aufgabenerfüllung des
Steueramtes.
C. Zuständigkeiten
Bereich
Unternehmens-
entwicklung und
Gemeinden
a. Digital
Services
b. Gemeinden
c. Register
Bereich
Privatpersonen
a. Zürich Nord,
Zürich Süd und
Zürich City
b. Quellensteuer
Die Abteilung Digital Services gewährleistet den fachlichen
Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steuer-
amtes.
Die Abteilung Gemeinden erfüllt folgende Aufgaben
a. Aufsicht über die Gemeindesteuerämter gemäss § 110 StG,
b. Durchführung von Gemeindesteuerausscheidungen,
c. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Gemeindesteueraus-
scheidungen.
Die Abteilung Register erfüllt folgende Aufgaben
a. Führung des zentralen kantonalen Steuerregisters und des Treuhand-
registers, einschliesslich Sicherstellung der Datenkonsistenz im Aus-
tausch zwischen Kanton und Gemeinden und den verschiedenen IT-
Applikationen,
b. Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für juristische Per-
sonen,
c. Erfassung und Verteilung der ein- und ausgehenden Rechtsmittel.
Die Abteilungen Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City
erfüllen folgende Aufgaben
a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und
Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des
Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-
zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-
rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der
direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Die Abteilung Quellensteuer erfüllt folgende Aufgaben
a. Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme
des Steuerbezugs,
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b. Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei
den Quellensteuern,
c. Entscheid über Einsprachen gegen die Festsetzung der Quellen-
steuern,
d. Einschätzung der nachträglich ordentlich zu veranlagenden Steuer-
pflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte
Bundessteuer,
e. Entscheid über Einsprachen gegen Einschätzungen zur nachträg-
lichen ordentlichen Veranlagung,
f. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-
rekursgericht hinsichtlich der Quellensteuern und hinsichtlich Ein-
schätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung,
g. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Die Abteilung Nachlass erfüllt folgende Aufgaben
a. Vertretung des Kantons bei der Inventarisation und Prüfung der
Inventare der Gemeindebehörden,
b. Einschätzung von verstorbenen Steuerpflichtigen und von deren
Ehegattinnen oder Ehegatten sowie von Erbengemeinschaften für
Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festset-
zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c. Einschätzung der ergänzenden Vermögenssteuer bei mehreren
Steuerpflichtigen,
d. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-
zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
e. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-
rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der
direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
f. Vollzug des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vom 28. Sep-
tember 19864 für die Finanzdirektion,
g. Entscheid über Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungs-
steuern,
h. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der
Erbschafts- und Schenkungssteuern,
i. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
c. Nachlass
Die Abteilung Wertschriften erfüllt folgende Aufgaben: d. Wertschriften
a. Bewertung nicht kotierter Wertpapiere,
b. Ermittlung der Erträge und Steuerwerte von Wertpapieren sowie
Berechnung des Verrechnungssteueranspruchs in den zugewiese-
nen Fällen,
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c. Rückerstattung der vom Bund erhobenen Steuern auf Erträgnissen
amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA),
d. Entscheid über die Anrechnung von auf Kapitalerträgen oder Lizen-
zen erhobenen ausländischen Steuern,
e. Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und -reglementen.
1 Die Abteilungen Bau, Dienstleistungen und Konsum erfül-
len folgende Aufgaben
a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und
Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des
Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-
zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-
rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der
direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
2 Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen ob-
liegt der Abteilung Bau.
Die Abteilung Bücherrevision erfüllt folgende Aufgaben
a. Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren und
im Quellensteuerverfahren,
b. Einschätzung der von den Abteilungen zugewiesenen Steuerpflich-
tigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer
sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrech-
nungssteuer,
c. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset-
zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
d. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer-
rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der
direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
e. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Die Abteilung Rechtsdienst erfüllt folgende Aufgaben
a. Entscheid über Steuerbefreiungen,
b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Steuerbefreiungen,
c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der
Steuerbefreiungen,
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
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d. Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung inter-
kantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit das
Steueramt dafür zuständig ist,
e. Vertretung des Kantons in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungs-
gericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeinde-
steuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
vorbehältlich §§ 12 lit. h und 17 lit. c,
f. Vertretung des Steueramtes in Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen
das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen
Gemeindesteuerämter,
g. Entscheid über Gesuche um Akteneinsicht und Aktenherausgabe
sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amts-
geheimnis,
h. Entscheid über Rekurse betreffend Ausstellung von Steuerauswei-
sen,
i. Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des
Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale
Amtshilfe in Steuersachen obliegenden Aufgaben.
Die Abteilung Spezialdienst erfüllt folgende Aufgaben
a. Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterzie-
hungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und
der direkten Bundessteuer,
b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Nachsteuern und der
Steuerhinterziehung,
c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der
Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,
d. Einreichung von Strafanzeigen an die Strafuntersuchungsbehörden in
Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und
Vertretung des Kantons vor Strafuntersuchungsbehörden und Ge-
richten.
Die Abteilung Bezugsdienst erfüllt folgende Aufgaben
a. Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inkassoverfahren,
b. Durchführung von Sicherungsmassnahmen und Arrestverfahren für
die vom Kanton bezogenen Steuern,
c. Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten
gemäss § 234 StG,
b. Spezialdienst
c. Bezugsdienst
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d. Entscheid über Rekurse hinsichtlich des Bezugs der Staats- und
Gemeindesteuern,
e. Entscheid über den Steuererlass und -nachlass hinsichtlich der vom
Kanton bezogenen Steuern,
f. Entscheid über von Steuerpflichtigen erhobene Rekurse hinsicht-
lich des Erlasses der vom Kanton und von den Gemeinden bezo-
genen Steuern sowie Erhebung von Rekursen gegen Erlassent-
scheide der Gemeinden,
g. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Bussen wegen Ver-
letzung von Verfahrenspflichten und des Bezugs der vom Kanton
bezogenen Steuern,
h. Erlass von Haftungsverfügungen hinsichtlich der vom Kanton bezo-
genen Steuern.
Die Abteilung Rechnungswesen und Controlling nimmt die
Steuerverteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor.
Die Abteilung Steuerbezug erfüllt folgende Aufgaben
a. Eröffnung von Steuerveranlagungen der direkten Bundessteuer,
b. Bezug der direkten Bundessteuer und von allen weiteren Steuern,
für deren Bezug das Steueramt zuständig ist,
c. Bezug von Bussen wegen Steuerhinterziehung und Verletzung von
Verfahrenspflichten sowie von Verfahrenskosten,
d. Vertretung des Kantons in Inkassoverfahren, unter Vorbehalt von
Die Abteilung Services stellt Wohnsitzbestätigungen aus.
Weitere Aufgaben und die Organisation der Bereiche und
Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsregle-
ment des Steueramtes.
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
D. Schlussbestimmung
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Die Finanzdirektion kann Aufgaben und Befugnisse der ein- Finanzdirektion
zelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und
ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.
1 OS 79, 177; Begründung siehe ABI 2024-04-12.
2 Inkrafttreten: 1. Juni 2024.
3 LS 631.1.
4 LS 632.1.
5 SR 651.1.
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