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631.421 CH-ZH

Art. 3 : Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Art. 3

Für kirchensteuerpflichtige Personen werden die Quellen-

steuertarife A, B, C und H mit Kirchensteuer und für nicht kirchen-

steuerpflichtige Personen die Quellensteuertarife A, B, C und H ohne

Kirchensteuer festgelegt.

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Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer/innen

631.421

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