631.421
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 3
Für kirchensteuerpflichtige Personen werden die Quellen-
steuertarife A, B, C und H mit Kirchensteuer und für nicht kirchen-
steuerpflichtige Personen die Quellensteuertarife A, B, C und H ohne
Kirchensteuer festgelegt.
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Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer/innen
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