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Art. 3 : Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer (Quellensteuerverordnung I)

: Quellensteuerverordnung I
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Art. 3 : Quellensteuerverordnung I

Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Auf- 2. Bei

enthalt in der Schweiz, die für Arbeit im internationalen Verkehr an internationalen

Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Trans- Transporten

port auf der Strasse Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeit-

geber mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten, unterliegen für

diese Leistungen sowie für die an deren Stelle tretenden Ersatz-

einkünfte im Sinne von § 4 ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit

einem Steuerabzug an der Quelle.

B. Steuerberechnung

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