631.41
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer (Quellensteuerverordnung I)
: Quellensteuerverordnung I
Art. 3 : Quellensteuerverordnung I
Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Auf- 2. Bei
enthalt in der Schweiz, die für Arbeit im internationalen Verkehr an internationalen
Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Trans- Transporten
port auf der Strasse Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeit-
geber mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten, unterliegen für
diese Leistungen sowie für die an deren Stelle tretenden Ersatz-
einkünfte im Sinne von § 4 ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit
einem Steuerabzug an der Quelle.
B. Steuerberechnung