631.41
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer (Quellensteuerverordnung I)
: Quellensteuerverordnung I
Art. 2 : Quellensteuerverordnung I
II. Arbeit-
Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Auf- nehmer ohne
enthalt in der Schweiz, die hier für kurze Dauer, als Grenzgänger oder Wohnsitz
Wochenaufenthalter oder als leitende Angestellte für einen Arbeit- in der Schweiz
geber mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erwerbstätig sind, unter-
liegen für Einkünfte im Sinne von § 4 ohne Rücksicht auf die Staats- 1. Im
angehörigkeit einem Steuerabzug an der Quelle. Allgemeinen