Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
631.121 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung

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Art. 2

Das kantonale Steueramt speichert die mittels ZHprivateTax Server zur

erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten auf Speicherung

einem von ihm oder in seinem Auftrag betriebenen Server (KStA-E- erklärungsdaten

Gov-Server).

der Steuer-

(KStA-E-Gov-

Server)

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