631.121
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung
Art. 2
Das kantonale Steueramt speichert die mittels ZHprivateTax Server zur
erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten auf Speicherung
einem von ihm oder in seinem Auftrag betriebenen Server (KStA-E- erklärungsdaten
Gov-Server).
der Steuer-
(KStA-E-Gov-
Server)