Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 97

1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von

Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken im

Kanton gesichert sind, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuer-

pflichtig.

2 Als Gläubiger oder Nutzniesser gelten auch juristische Personen

ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz.

3 Die Steuer beträgt 14 Prozent der Bruttoeinkünfte.

46

Steuergesetz (StG)

631.1

← Art. 96 Steuergesetz (StG) Art. 98 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →