631.1
STGLFLT
CH-ZH
Art. 97 : Steuergesetz (StG)
Art. 97
1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von
Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken im
Kanton gesichert sind, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuer-
pflichtig.
2 Als Gläubiger oder Nutzniesser gelten auch juristische Personen
ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz.
3 Die Steuer beträgt 14 Prozent der Bruttoeinkünfte.
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Steuergesetz (StG)
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