Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 39a

69 1 Mitarbeiterbeteiligungen nach § 17 b Abs. 1 sind zum III. Mitarbeiter-

Verkehrswert einzusetzen. Allfällige Sperrfristen sind in Anwendung beteiligungen

von § 17 b Abs. 2 zu berücksichtigen.

2 Mitarbeiterbeteiligungen nach §§ 17 b Abs. 3 und 17 c sind bei

Zuteilung ohne Steuerwert zu deklarieren.

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