631.1
STGLFLT
CH-ZH
Art. 39a : Steuergesetz (StG)
Art. 39a
69 1 Mitarbeiterbeteiligungen nach § 17 b Abs. 1 sind zum III. Mitarbeiter-
Verkehrswert einzusetzen. Allfällige Sperrfristen sind in Anwendung beteiligungen
von § 17 b Abs. 2 zu berücksichtigen.
2 Mitarbeiterbeteiligungen nach §§ 17 b Abs. 3 und 17 c sind bei
Zuteilung ohne Steuerwert zu deklarieren.