Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 8 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)

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Art. 8

Die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des ARE Richtlinien

erlässt Richtlinien über die Gewährung von Beiträgen, deren Mindest-

höhe, Akonto- und Teilzahlungen sowie zu Form und Inhalt der Ge-

suche mit den einzuhaltenden Fristen und veröffentlicht die Richtlinien

im Internet.

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