612.4
DPFVOFCM
CH-ZH
Art. 8 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)
Art. 8
Die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des ARE Richtlinien
erlässt Richtlinien über die Gewährung von Beiträgen, deren Mindest-
höhe, Akonto- und Teilzahlungen sowie zu Form und Inhalt der Ge-
suche mit den einzuhaltenden Fristen und veröffentlicht die Richtlinien
im Internet.