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612.4 DPFVOFCM CH-ZH

Art. 7 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)

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Art. 7

1 Das Beitragsgesuch und die Beilagen, insbesondere zur Be-

messung des Beitrags gemäss §§ 3 und 5, werden elektronisch bei der

Abteilung Archäologie und Denkmalpflege eingereicht.

2 Das Gesuch ist möglichst frühzeitig und in der Regel vor Beginn

der Verwirklichung des Vorhabens einzureichen.

2

Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)

612.4

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