612.4
DPFVOFCM
CH-ZH
Art. 7 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)
Art. 7
1 Das Beitragsgesuch und die Beilagen, insbesondere zur Be-
messung des Beitrags gemäss §§ 3 und 5, werden elektronisch bei der
Abteilung Archäologie und Denkmalpflege eingereicht.
2 Das Gesuch ist möglichst frühzeitig und in der Regel vor Beginn
der Verwirklichung des Vorhabens einzureichen.
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Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)
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