Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.4 DPFVOFCM CH-ZH

Art. 2 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)

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Art. 2

Die Mittel des Fonds werden zur Erhaltung und Förderung Beitragsberech-

des bau- und kulturhistorischen Erbes im Kanton Zürich verwendet, tigte Vorhaben

insbesondere für

a. Beiträge an Vorhaben zur Erhaltung von Schutzobjekten,

b. Betriebsbeiträge an kulturhistorische Organisationen.

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