Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.4 DPFVOFCM CH-ZH

Art. 1 : Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV)

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Art. 1

Das Generalsekretariat der Baudirektion verwaltet den Denk- Fonds-

malpflegefonds.

verwaltung

Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV) Art. 2 →

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