612.3
KUFVOFC
CH-ZH
Art. 4 : Kulturfondsverordnung (KufV)
Art. 4
1 Das Beitragsgesuch und die Beilagen, insbesondere zur Be-
messung des Beitrags gemäss § 3 Abs.1, werden elektronisch einge-
reicht.
2 Das Gesuch ist möglichst frühzeitig und in der Regel vor Beginn
der Verwirklichung des Vorhabens einzureichen.
3 Die Fondsverwaltung erlässt Richtlinien über die Gewährung von
Beiträgen sowie zu Form und Inhalt der Gesuche mit den einzuhalten-
den Fristen und veröffentlicht diese im Internet.
2
1 OS 76, 61; Begründung siehe AB1 2021-02-26.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2021.
3 LS 440.1.
4 LS 440.11.
5 LS 612.