Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.3 KUFVOFC CH-ZH

Art. 4 : Kulturfondsverordnung (KufV)

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Art. 4

1 Das Beitragsgesuch und die Beilagen, insbesondere zur Be-

messung des Beitrags gemäss § 3 Abs.1, werden elektronisch einge-

reicht.

2 Das Gesuch ist möglichst frühzeitig und in der Regel vor Beginn

der Verwirklichung des Vorhabens einzureichen.

3 Die Fondsverwaltung erlässt Richtlinien über die Gewährung von

Beiträgen sowie zu Form und Inhalt der Gesuche mit den einzuhalten-

den Fristen und veröffentlicht diese im Internet.

2

1 OS 76, 61; Begründung siehe AB1 2021-02-26.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

3 LS 440.1.

4 LS 440.11.

5 LS 612.

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