612.2
SFVOFS
CH-ZH
Art. 3 : Sportfondsverordnung (SfV)
Art. 3
Bei der Bemessung eines Beitrags werden insbesondere be-
rücksichtigt
a. die Bedeutung des Vorhabens für die Sportförderung im Kanton,
b. die zur Verwirklichung des Vorhabens benötigten Mittel,
c. die Eigenleistung,
d. die verfügbaren Mittel des Fonds unter Berücksichtigung der ande-
ren Gesuche.
Beiträge an
Sportanlagen